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Flugreisen mit dem Rollator – was sollte ich beachten?

Flugreisen mit dem Rollator – das sind die Bestimmungen

Frühling und Sommer ist Urlaubszeit. Wer im Alltag beim Gehen Unterstützung benötigt und einen Rollator nutzt, kann mit etwas Vorbereitung ohne weiteres auch eine Flugreise mit dem eigenen Rollator unternehmen. In diesem Beitrag finden Sie wichtige Tipps zum Thema: Flugreisen mit dem Rollator. Ein paar Informationen helfen, das Fliegen mit Rollator entspannt anzugehen.

Fluggesellschaften sind verpflichtet auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Behinderung oder chronischen Krankheiten zu befördern. 
Am Flughafen sowie im Flugzeug müssen in Europa Menschen mit Unterstützungsbedarf kostenlos Hilfe erhalten, z.B. beim Gepäcktransport, beim Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug oder bei der Mitnahme von medizinischen Hilfsmitteln wie z.B. Rollator, Gehstöcken, Unterarmgehstützen oder einem Rollstuhl.

Mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen nach Bestimmung der EU-Verordnung (EG) 1107/2006 sind:

  • Menschen mit physischen/psychischen Behinderungen, Hör-/Sehbehinderungen
  • Menschen mit geistigen Handicaps
  • Personen mit Erkrankungen z.B. Herz-/Kreislauferkrankungen, Epilepsie u.ä.
  • Vorübergehende Behinderungen, z.B. Unfallfolgen, Erkrankung
  • Senioren mit Unterstützungsbedarf
Flugreisen mit dem Rollator planen

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität können z.B. bei SWISS für Buchungen und Sitzplatzreservationen das Service-Center von SWISS kontaktieren. https://www.swiss.com/ch/de/prepare/special-care/accessible-travel

Wenn Sie alleine mit dem Flugzeug reisen, unterstützt Sie das Flughafenpersonal nach vorheriger Anmeldung sowohl vor dem Abflug als auch am Ankunftsort. Wenn Sie zum Gehen einen Rollator benötigen, stehen für weitere Wege zum Gate an den meisten Flughäfen Rollstühle bereit oder das Assistenzpersonal fährt Sie den Weg zum Gate und hilft beim Einsteigen/Aussteigen in den Flieger. Eine Begleitperson für den Flug ist in der Regel nur zwingend erforderlich, wenn Sie aufgrund Ihrer Einschränkung Sicherheitsanweisungen nicht verstehen können, nicht mit dem Bordpersonal kommunizieren können oder sich im Evakuierungsfall nicht selbst helfen können. (Quelle:1)

Informieren Sie sich bei der Planung Ihres Fluges auf den Webseiten Ihrer Airline und Ihres Abflughafens über die jeweiligen Unterstützungsangebote und allenfalls nötige Atteste. Kontaktieren Sie den Kundenservice per Telefon oder über das von der Fluggesellschaft bereitgestellte Formular bei Assistenzbedarf.

Idealerweise melden Sie den Hilfebedarf über Ihr Reisebüro oder Ihre Airline schon bei der Flugbuchung an, spätestens jedoch 48h vor Abflug. Die Buchung eines Sitzplatzes am Gang in Einstiegsnähe ist sinnvoll. Hilfreich ist auch die Angabe eines sog. Mobilitätsgrades.

Flughafen Zürich

Für Flugreisende mit Mobilitätseinschränkungen in der Schweiz

Flughafen Frankfurt

Am Flughafen Frankfurt wird medizinisches Sondergepäck kostenlos bei Vorlage eines Attests oder eines Behindertenausweises befördert. 

Flughafen Basel

Am EuroAirport Basel finden Sie weiterführende Informationen zum Reisen mit Mobilitätseinschränkung und bei Assistenzbedarf.

International standardisierte Einstufungen des Mobilitätsgrades

Diese Abkürzungen, die international verwendet werden, helfen der Airline Ihnen die beste Unterstützung bei der Flugreise zu geben. Der Flughafen Zürich (https://www.flughafen-zuerich.ch/de/passagiere/fliegen/assistance/reisen-mit-eingeschraenkter-mobilitaet)

listet folgende Codes auf:

 

  • WCHR (Wheelchair Ramp): Sie können nur kurze Strecken und Treppen zu Fuss zurücklegen. Für längere Wege benötigen Sie einen Rollstuhl sowie Unterstützung.
  • WCHS (Wheelchair Steps): Sie können nur kurze ebene Strecken zu Fuss zurücklegen, aber keine Treppen steigen. Für längere Wege benötigen Sie einen Rollstuhl sowie Unterstützung.
  • WCHC (Wheelchair Carry): Sie benötigen immer einen Rollstuhl, auch in der Kabine sind Sie auf Hilfe angewiesen. Von der Flugzeugtüre können Sie nicht selbständig zu Ihrem Sitz gehen.
  • BLND (Blind): Sie haben ein eingeschränktes Sehvermögen oder sind blind und benötigen Unterstützung während der Reise.
  • DEAF (Deaf): Sie sind gehörlos oder schwerhörig und benötigen Unterstützung während der Reise.
  • MAAS Elderly (Meet and Assist Elderly): Sie sind aufgrund Ihres Alters in Ihrer Mobilität eingeschränkt und benötigen Unterstützung während der Reise.
  • DPNA (Disabled Passenger Needs Assistance): Sie benötigen aufgrund einer geistigen Behinderung Unterstützung während der Reise.

 

Flugreise mit Rollator unternehmen

Am Abreisetag rechnen Sie schon bei der Anfahrt zum Flughafen Verzögerungen ein. Zusätzliche Zeit, ca. 2h vor dem angezeigten Check-In nimmt Zeitdruck und Hektik aus der Anreise.

  1. Rollator am Check-In aufgeben
    Fluggäste mit Rollator können die Gehhilfe immer kostenfrei in einer Transporttasche mit dem Gepäck aufgeben. Bei vorhergehender Anmeldung mit eingeschränkter Mobilität werden Sie kostenfrei vom Flughafenpersonal vom Check-In zum Gate gebracht (mit spez. Fahrzeugen oder im Rollstuhl), dort in der Regel als Erstes zum Boarding aufgerufen und zum Sitzplatz begleitet. Je nach Unterstützungsbedarf/Mobilitätsgrad kann Ihnen ein Bord-rollstuhl zur Verfügung gestellt werden, der schmal genug ist zwischen den Flugzeugsitzen im Gang geschoben zu werden, z.B. zum Toilettengang.
  1. Rollator mit ins Flugzeug nehmen
    Gehhilfen wie z.B. Unterarmgehstützen dürfen als medizinisches Hilfsmittel in der Regel mit in die Kabine. Viele Rollatoren sind aber für den Gang in der Flugzeugkabine zu breit. Rollatoren, die selbständig stehend gefaltet werden können, wie z.B. der Saljol AR oder der Saljol CR können Sie in die Kabine begleiten. Sie sind mit einem Handgriff faltbar und sofort fixierbar mit der integrierten Sicherungsspange.

Auf den Saljol Rollator können Sie sich auch im gefalteten Zustand (nur 22cm breit) abstützen und ihn zu Ihrem Platz schieben. Ob der Rollator während des Fluges auch in der Kabine transportiert und untergebracht werden kann, hängt vom Platzbedarf im Flugzeug und den jeweiligen Vorschriften der Fluggesellschaft ab. Eventuell wird der Rollator vom Kabinenpersonal nach dem Einsteigen oder an der Flugzeugtüre abgegeben und im Frachtraum als letztes eingeladen so wie z.B. Kinderwagen. Bei der Nutzung eines Carbonrollators weisen Sie mit Vorteil das Assistenzpersonal an, den Rollator am Gestänge bitte nicht quer zu belasten, sondern stehend fixiert im Frachtraum zu transportieren und den Carbonrollator vor Schlägen sowie Stoss- und Druckbelastung zu schützen.

Wenn der Rollator im Frachtraum kurz vor Abflug eingeladen wird, steht er Ihnen dann bei der Ankunft sofort wieder zur Verfügung, ohne ihn am Gepäckband abholen zu müssen. Eine Transporttaschee kann Ihren Rollator vor Kratzern oder Beschädigungen schützen. SALJOL Rollatoren können auch mit Transporttasche gefaltet geschoben werden.

Quellen:

https://www.flyedelweiss.com/ch/de/prepare/flight-preparation/accessible-travel/physical-impairment.html)
https://www.swiss.com/ch/de/prepare/special-care/accessible-travel
https://www.fracareservices.com/
https://www.frankfurt-airport.com/content/fraport-travel/de/reisevorbereitung/barrierefreies-reisen/medizinische-hilfsmittel.html
https://fliegen.org/fliegen-mit-rollator

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